Gasthof Familie OHR Ges.m.b.H u. Co.KG
Ruster Straße 51
A-7000 Eisenstadt
Telephon: +43 (0) 2682 624 60
Telefax: +43 (0) 2682 624 60-9
E-Mail: info@hotelohr.at Tischreservierung für denselben Tag, nur telefonisch!
Öffnungszeiten 2023
- Montag, Dienstag Ruhetag
- Mittwoch und Donnerstag warme Küche von 11:30 bis 14:30 und 18:00 bis 21:00 Uhr / Sperrstunde 23:00 Uhr
- Freitag und Samstag warme Küche von 11:30 bis 21:00 Uhr / Sperrstunde 23:00 Uhr
- Sonntag warme Küche von 11:30 bis 15:00 Uhr / Sperrstunde 16:00 Uhr
- Küchenannahmeschluss immer 1/2Std. vor Küchenschluss!!
Betriebsurlaub: Karwoche von Sa.1. bis Fr. 7. April 2023
Reservierungen gerne unter info@hotelohr.at
Corona-Regelungen Gastronomie
Neue Regelungen ab dem 01. Juni 2022
Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage können mit dem 01. Juni einige Schutzmaßnahmen gelockert werden. Die 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit diesem Tag in Kraft und gilt vorerst bis zum 23. August.
FFP2-Maskenpflicht:
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
- Kranken- und Kuranstalten,
- Alten- und Pflegeheimen und
- Orten an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden
Eine Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht in anderen Settings ist bei steigenden Fallzahlen möglich.
3-G-Regel:
3-G-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und vergleichbaren Settings erbracht werden.
Grüner Pass:
- Mit 1. Juni entfallen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen den Impfungen. Sie sind weiterhin medizinisch empfohlen, aber nicht mehr Voraussetzung für das Ausstellen eines Impfzertifikats. Diese Regelung trägt den seltenen Ausnahmen Rechnung, in denen der Mindestabstand - meist geringfügig - unterschritten wurde.
- Den aktuellen Anwendungsempfehlungen des nationalen Impfgremiums folgend, wird eine vorangegangene Genesung bei der Erstellung von Impfzertifikaten nicht mehr berücksichtigt. Bisher galt eine Genesung vor der ersten Impfung als eigenes immunologisches Ereignis. Künftig sind für den Grünen Pass generell drei Impfungen nötig. Jede Genesung gilt weiterhin sechs Monate, sie ersetzt aber keine Impfung mehr.
- Für die Änderungen beim Grünen Pass gilt eine generelle Übergangsfrist bis 23. August. Bis dahin behalten gültige und bereits ausgestellte Impfzertifikate ihre Gültigkeit. Über den Sommer werden die Impfzertifikate auf Basis der Änderungen neu ausgestellt.
COVID-19-Präventionskonzepte und -Beauftragte:
Die Erstellung bzw. Bestellung von COVID-19-Präventionskonzepten und -Beauftragten ist bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen notwendig.